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Kindesmissbrauch


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§ 176 StGB Sexueller Mißbrauch von Kindern

 

(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen läßt.

(3) Mit Feiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt, oder
2. ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an sich vornimmt, oder
3. auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt.

(4) Der Versuch ist strafbar; dies gilt nicht für Taten nach Absatz 3 Nr. 3.


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Missbrauch erkennen

Im Durchschnitt finden Betroffene erst bei der siebten Person, an die sie sich wenden, Hilfe. Zu oft machen sie die Erfahrung, dass ihnen nicht geglaubt wird. Von sich aus reden sie selten über einen Missbrauch, weil sie zum Schweigen gezwungen werden und sich für das Vorgefallene schämen und verantwortlich fühlen. Von daher sind neben dem seltenen Erzählen des Betroffenen andere Hinweise zu beachten, die auf einen Missbrauch hindeuten können, jedoch nicht müssen, weil es einfach keine Zeichen gibt, die eindeutig auf einen Missbrauch schließen lassen. Erst die Summe aller Auffälligkeiten oder Symptome kann relativ zuverlässig sein.

Missbrauch kann entdeckt werden durch:

Hinweise durch andere: zum Beispiel durch Ärzte, Lehrer, Nachbarn, Erzieher im Kindergarten, Verwandte, Freunde und anderen, denen etwas am Kind aufgefallen ist.

Hinweise des Betroffenen: Mündliche Hinweise sind zwar selten, kommen aber offen oder versteckt vor. Betroffene brauchen dann Hilfe, um sagen zu können, was sie bedrückt. Vom Zuhörer sollte daher eine Ermutigung zum Weitersprechen kommen und auch Nachfragen helfen, so dass der Betroffene sich öffnen kann. "Zwischen den Zeilen lesen" ist ebenfalls wichtig, besonders bei Kindern kann es zu solchen Fragen kommen, wie zum Beispiel: "Ich will mit Onkel X keine Stehaufmännchenspiele mehr spielen" oder "Ich bin schon zu groß, um in Papas Bett zu schlafen" oder "Ich mag Opas Sabberküsse nicht". Durch Nachfragen und der Ermutigung zum Weitererzählen können sich solche Sätze als harmlos herausstellen oder aber Hinweise auf einen Missbrauch liefern.

Neben den mündlichen gibt es auch bildliche oder spielerische Hinweise. Kinder verarbeiten im Spiel, beim Malen oder Tonarbeiten Eindrücke und Erlebnisse. Die Handlungsreihenfolge, Farbwahl und andere Einzelheiten können Hinweise auf einen Missbrauch geben, sind jedoch mit großer Vorsicht zu handhaben, weil die Interpretation des Betrachters durchaus falsch sein kann.

Hinweise durch Symptome:

  • Verletzungen des eigenen Körpers
    • beißen, kratzen, Haare ausreißen, Gegenstände in Darm oder Vagina einführen, aggressives Verhalten, Prügeleien, Brand- und Schnittwunden, Drogen- und Alkoholabhängigkeit, Selbstmordversuche
  • Krankheiten, Verletzungen, Schmerzen
    • ansteckende Geschlechtskrankheiten, anale, orale oder vaginale Verletzungen, Entzündungen, Wunden, chronischer vaginaler Ausfluß, Blasenentzündungen ohne organische Ursache, verschiedene psychosomatische Erkrankungen
  • Psychische Symptome
    • Depressionen, langanhaltende Schlafstörungen, Interessenlosigkeit, Arbeits-/ Lernstörungen, Appetitlosigkeit, Selbstmordgedanken/ -versuche, aggressives Verhalten bzw. in sich gekehrte Wut
  • Sexualverhalten
    • Auffällige, erzwungene sexuelle Spiele mit anderen Kindern, wiederholtes Zeigen der Genitalien, Malen von Figuren mit Geschlechtsorganen, Prostitution, pornographisches Modellstehen
  • Entwicklung und Verhalten
    • Regression, frühreifes Benehmen, starke Verantwortungsübernahme, Verweigerungen, Ausreißen, Konflikte mit dem Gesetz, Lernstörungen

Medizinische Diagnostik: Die medizinische Untersuchung kann nicht in erster Linie als Beweis für einen erfolgten Missbrauch angewandt, und darf niemals als ausschließliches Verfahren gehandhabt werden, sondern muß immer in Zusammenarbeit mit anderen erfolgen, zum Beispiel Lehrern, Therapeuten, usw. Das Fehlen körperlicher Symptome schließt einen Missbrauch nicht aus.

 
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Das Ausmaß - Was sagen die Zahlen?

In Veröffentlichungen oder den Medien tauchen immer wieder unterschiedliche Zahlen über das Ausmaß und die Größe des Kinderpornografie-Marktes auf. Wirklich seriöse Aussagen sind allerdings gar nicht möglich.

Die Polizei registriert in den letzten Jahren eine steigende Zahl von Ermittlungsverfahren wegen Verbreitung/Besitz kinderpornografischer Schriften, so zum Beispiel für Nordrhein - Westfalen (statistische Erfassung seit 01.01.95):

1995: 153 Fälle (davon Handel 52 / Besitz 101)

1996: 217 Fälle (davon Handel 76 / Besitz 141)

1997: 517 Fälle (davon Handel 59 / Besitz 458)

1998: 558 Fälle (davon Handel 25 / Besitz 533)

1999: 666 Fälle (davon Handel 29 / Besitz 637)

2000: 812 Fälle (davon Handel 20 / Besitz 461 / Verbreitung 331)

Vielleicht scheint das auf den ersten Blick gar nicht so sehr viel zu sein. Doch man muß berücksichtigen, daß es sich hier um die Zahl der VERFAHREN handelt. Das bedeutet aber: Zu jedem Verfahren gehören meist mehrere Täter, eine ganze Anzahl von Opfern und eine Vielzahl kinderpornografischer Videos, Hefte und anderer Machwerke sowie eine - theoretisch - unbegrenzte Zahl von Konsumenten.

Dabei bleiben Fragen offen, die zur Zeit noch nicht beantwortet werden können: Wie hoch ist die Dunkelziffer? Sind nur die Anzeigen mehr geworden oder auch die tatsächlichen Fälle? Hat die zunehmende Veröffentlichung des Themas, bei der oft genau geschildert wird, wieviel Geld man mit welchen Produktionen verdient, dazu geführt, daß es mehr Fälle geworden sind? Gibt es "Neugierige", die Kinderpornografie konsumieren, weil sie sonst schon alle Perversionen kennen?

 


 
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